Hans Peter Kitzig Haus III
Information nach § 36 Ab. 2 Nr. 1 VBSG
Gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 VSBG weisen wir darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Das Hans-Peter-Kitzig-Haus III ist eine Wohneinrichtung im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX in besonderen Wohnformen i.S.v § 42a Abs. 2 Nr. 2 SGB XII) für Menschen mit seelischen Behinderungen.
Es verfügt über 18 Einzelzimmer und großzügige Aufenthaltsbereiche, die sich auf einer Ebene befinden. Der Wohnbereich wurde komplett neu aufgebaut und modern eingerichtet.
Unsere Erfahrung zeigt, dass diese Menschen häufig für einen längeren Zeitraum der gezielten fachlichen Unterstützung und Förderung in einer sicheren Umgebung bedürfen, um so notwendige persönliche, soziale und kulturelle Kompetenzen für ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft weiter aufzubauen und zu festigen.
Die Einrichtung Hans-Peter-Kitzig-Haus III stellt ein differenziertes und spezialisiertes Betreuungsangebot bereit.
Es gibt den betreuten Menschen die Möglichkeit, mit der aktuellen Situation umgehen zu können und ermöglicht gleichzeitig die Entwicklung einer Perspektive für ihr weiteres Leben. Als soziale Wesen entwickeln Menschen ihre Identität in sozialen Bezügen und sind zur Bewahrung ihrer Identität auf soziale Kontakte angewiesen. Wir haben lernen können, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner über die Mittel verfügt, sich weiterzuentwickeln.
Eine Besonderheit der konzeptionellen Gestaltung des HPKH III ist das Subsidiaritätsprinzip. „Hilfe zur Selbsthilfe“ rückt hier verstärkt in den Vordergrund, wesentlich mehr als in den Häusern I und II.