„Wenn ich mich einmal nicht mehr um meine Angelegenheiten kümmern kann, machen das schon mein Ehepartner oder unsere Kinder für mich.“ - ‹ Diese These stellte Holger Meyer von der Betreuungsstelle des Landkreises Hildesheim an den Beginn seines Vortrages bei der Patienten-Akademie Alfeld. Dass diese Voraussage trügerisch sein kann, erläuterte der Experte vor einem interessierten Publikum, das die Personalcafeteria im AMEOS Klinikum Alfeld bis auf den letzten Sitzplatz füllte.

„Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Instrumente, um eigene Angelegenheiten bei Geschäftsunfähigkeit oder Krankheit zu regeln“, so Experte Holger Meyer. Wichtig dabei ist immer die vorausschauende Planung. Dabei ausschließlich auf Angehörige zu bauen, könne diese auch in schwierige Situationen bringen, wenn die Wünsche des Betroffenen vorher nicht eindeutig mitgeteilt wurden. „Bei einer Vorsorgevollmacht geht es um eine rechtswirksame Vertretung“, erläuterte Meyer. Eine Betreuungsverfügung legt beispielsweise fest, welche Person als rechtlicher Betreuer gewünscht wird. Sie kann genutzt werden, wenn keine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden soll.

„Ein Betreuer unterliegt immer der gerichtlichen Kontrolle“, informierte Holger Meyer und räumte damit Bedenken aus, dass Angehörige oder durch ein Gericht bestellte Betreuer eigenmächtig Entscheidungen treffen könnten, die möglicherweise zum Nachteil des Betroffenen sein könnten. So muss beispielsweise vorher genau festgelegt werden, ob ein Bevollmächtigter im Ernstfall über Operationen, bei denen Lebensgefahr besteht, entscheiden darf.

„Sinnvoll ist, dass man Vollmachten alle zwei bis drei Jahre mit einer Unterschrift bestätigt“, erläuterte der Berater. So könne ein Gericht beispielsweise den einen kontinuierlichen Wunsch erkennen. „Wichtig ist auch, dass die Vollmachten im Haushalt so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall auffindbar sind.“ Eventuell kann eine Patientenverfügung als Kopie auch beim Hausarzt hinterlegt werden.

Dem konkreten Inhalt der Patientenverfügung konnte aufgrund der komplexen Thematik verhältnismäßig wenig Vortragszeit gewidmet werden. In gedanklicher Planung ist daher ein Folgetermin, der die konkreten Aspekte einer Patientenverfügung detailliert beleuchtet. Wie groß das Interesse an diesem Themenkomplex in der Bevölkerung ist, zeigte auch die intensive Fragerunde, die sich traditionell an die Vorträge anschließt.

Das nächste Thema lautet am 14. März „Darmkrebs – und dann?“. Dr. Harald Straßburger, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie sowie Prof. Dr. Ulrich Kaiser von der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Immunologie am St. Bernward Krankenhaus Hildesheim und Dr. Ingo Neumann, Komm. Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, werden aus verschiedenen medizinischen Blickwinkeln darüber berichten. Sie erläutern, was Vorsorge, Operation, Chemotherapie und Bestrahlung bewirken können. Veranstaltungsort ist wie immer die Personalcafeteria im AMEOS Klinikum Alfeld, Landrat-Beushausen-Straße 26. Der Eintritt ist frei