AMEOS Gruppe

Fuß und Sprunggelenk

Spitzenmedizin für Ihre Füße

Unsere Füße begleiten uns den ganzen Tag. Bereits morgens nach dem Aufstehen haben sie die Pflicht uns durch den Tag zu tragen, bei allen Tätigkeiten werden sie gefordert. Sowohl im Beruf als auch in der Freizeit sind wir auf gesunde und schmerzfreie Füße angewiesen.

Bei Schmerzen durch Fuß- und Sprunggelenksverletzungen können Sie gerne mit uns in Kontakt treten. Wir behandeln alle akuten und chronischen Gelenkerkrankungen und Verletzungen im AMEOS Klinikum Am Bürgerpark Bremerhaven.

Zu den von uns behandelten Krankheitsbildern gehören:

  • Fehlstellung der Großzehe (Hallux valgus)
  • Krallenzehen
  • Fehlstellung der Kleinzehe (Digitus quintus varus)
  • Plattfuß
  • Hohlfuß (angeboren und erworben)
  • Knickplattfuß (Pes planovalgus)
  • Sehnenverletzungen (z.B. Verletzung des M. tibialis posterior)
  • Sprunggelenksarthrose
  • Großzehengrundgelenksarthrose
  • alle Arthrosen des Mittelfußbereiches
  • Rheuma
  • Entzündliche Erkrankungen an Gelenkschleimhaut und Sehnengewebe
  • Diabetische Arthropathie
  • Charcot Fuß
  • Diabetisches Ulkus
  • Infektionen am diabetischen Fuß
  • Fehlstellungen nach Unfällen
  • Verzögerte Knochenheilung (Pseudarthrose)
  • Verletzungen der stabilisierenden Bänder des Sprunggelenkes
  • Chronische Instabilitäten an Sprunggelenk und Fuß
  • Sehnenverletzungen, Sehnenrisse
  • Knorpelschäden
  • Achillessehnenriss
  • Achillessehnenentzündung
  • Knorpelverletzungen
  • Behandlung von Einengungen der Nerven
  • Morton Neurom
  • Fersensporn (Plantarfasziitis)
  • CRPS

Die häufigsten Krankheitsbilder möchten wir Ihnen gern vorstellen:

Als Hallux valgus wird eine sichtbare Fehlstellung der Großzehe bezeichnet. Der große Zeh verschiebt sich zur Fußaußenseite in Richtung der kleinen Zehen. Es kommt hiermit zu einem schmerzhaften Ballen auf der Fußinnenseite. Häufig schmerzt es hier dann bereits beim Tragen des normalen Schuhwerks. Weiterhin kommt es zu einer Mehrbelastung im Bereich des Mittelfußes.

Die Entstehung eines Hallux valgus wird durch das Tragen von spitz zulaufenden Schuhen sowie durch einen Spreizfuß gefördert. Seltener entsteht ein Hallux valgus als Folge einer Traumatisierung oder einer rheumatisch bedingten Arthrose.

Die Behandlung erfolgt zunächst durch das Tragen von Einlagen oder Schienen. Hiermit können sich die Beschwerden zunächst bessern. Eine Korrektur der Fehlstellung des Zehs ist jedoch kaum möglich. Begleitend können krankengymnastische Übungen zur funktionellen Stärkung der Fußmuskeln und Mobilisierung des Großzehengrundgelenks durchgeführt werden.

Führt dies nicht zu der gewünschten Beschwerdelinderung, hilft nur eine Operation.

Die operativen Versorgungsmethoden sind vielfältig und richten sich primär nach der Stellung des Großzehengrundgelenks. Entsprechend werden die Röntgenaufnahmen analysiert und anhand dieser das operative Vorgehen geplant. Eine fortgeschrittene Fehlstellung der Großzehe muss bereits am größeren Mittelfußknochen vorgenommen werden.

Zu den operativen Versorgungsmöglichkeiten zählen:

  • Osteotomie nach Chevron
  • Osteotomie nach Scarf
  • Lapidusarthrodese
  • Akin-Osteomie
  • Open-/Closed-Wedge Osteotomie

Unter einem Hallux rigidus versteht man die Arthrose des Großzehengrundgelenks verbunden mit einer Einsteifung dieses Gelenkes. Die Arthrose des Großzehengrundgelenks äußert sich durch Schmerzen bei Belastung des Fußes, insbesondere beim Abrollen sowie dem Auftreten. Je nach Stadium der Erkrankung können die unterschiedlichen Symptome ausgeprägt sein.

Häufig bilden sich schmerzhafte knöcherne Ausziehungen in Richtung des Fußrückens, welche vor allem in geschlossenen Schuhen zu starken Schmerzen führen können.

Weiterhin versuchen die Betroffenen dann das schmerzhafte Gelenk zu entlasten, indem der Fußaußenrand mehr belastet wird. Dies wiederum führt häufig zu diffusen, schlecht lokalisierbaren Schmerzen im Bereich des gesamten Fußes.

Im frühen Stadium der Arthrose des Großzehengrundgelenks wird oft eine konservative Behandlung angestrebt.

Sind die Gelenkflächen jedoch sehr stark geschädigt und eine Beschwerdezunahme wird verzeichnet, so ist eine Operation an der Großzehe notwendig. Doch nicht immer muss es primär eine Versteifung (Arthrodese) des Großzehengrundgelenks sein. Es bieten sich heutzutage entsprechend des Wunsches der Betroffenen vielfache Therapiemöglichkeiten. Zum einen bietet sich das Abtragen der schmerzhaften knöchernen Ausziehungen an. Dies ist je nach Ausprägung über eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) oder über einen kleinen Hautschnitt möglich. Weiterhin gibt es Therapieoptionen mit einer Arthrodese (Versteifung des Gelenkes).

Unsere Klinik bietet folgende Behandlungmöglichkeiten des Hallux rigidus an:

  • Cheilektomie (Abtragung der knöchernen Ausziehungen)
  • Umstellungsosteotomie
  • Arthrodese (Versteifung der Großzehe)
  • Resektionsarthroplastik

Hammerzehen und Krallenzehen sind Zehenfehlstellungen, die oft zusammen mit einem Hallux valgus und einem Spreizfuß auftreten. Besonders wird dies gefördert durch das Tagen von zu engem Schuhwerk, durch vorbestehende neurologische oder entzündliche  Erkrankungen.

Bei den Hammerzehen handelt es sich um eine maximale Beugung des Zehs im Endgelenk im Sinne einer zunehmenden Zehenverkrümmung. Im Anfangsstadium führen konsequent durchgeführte konservative Maßnahmen wie Zehengymnastik, Polsterung, Einlagenversorgung und das Tragen von offenen weiten Schuhen zu einer Beschwerdelinderung.

Häufig kommt es im weiteren Verlauf zu einer schmerzhaften Verhornung (Clavus) an der Oberseite der Krallenzehe, sodass das Tragen von modischem Schuhwerk kaum mehr möglich ist. Ist im Verlauf der Erkrankung die Verschlechterung nicht mehr aufzuhalten, wird eine Operation notwendig.

Auch bei diesem Krankheitsbild existieren unterschiedlich Behandlungsmöglichkeiten.

An unserer Klinik bieten wir folgende Versorgungsmöglichkeiten:

  • OP nach Hohmann
  • PIP-Arthrodese (gesichert durch intramedulläre Titanstifte)
  • dreidimensionale Korrektursosteotomie des Mittelfußköpf­chens nach Weil
  • Sehnenverlängerungen bzw. Verlagerungen der Langzehen, ggf. in Kombination mit einer Gelenkplastik nach Hohmann bzw. Versteifung kleinerer Zehengelenke zur kompletten Ze­henkorrektur

Das Sprunggelenk verbindet Unterschenkel und Fuß und wird unterteilt in das obere Sprunggelenk und untere Sprunggelenk. Die Gelenkflächen sind mit Knorpel überzogen. Kommt es im Laufe des Lebens zu Schäden des Knorpels, beispielsweise durch häufiges Umknicken oder einen Knochenbruch, entstehen Schäden an der Knorpelfläche. Die bezeichnet man je nach Ausprägung als Arthrose. Arthrose ist damit der medizinische Fachausdruck für den Gelenkverschleiß. Durch die Abnutzung der Gelenkflächen wird auch der Gelenkspalt zunehmend schmaler. Dies lässt sich dann auf dem Röntgenbild bereits gut erkennen.

Die Therapie richtet sich nach dem Fortschritt des Gelenkverschleißes. Bei anfänglicher Bewegungseinschränkung können physiotherapeutische Anwendungen, Schmerzmedikamente oder eine Gelenkinjektion die Beschwerden lindern. Weiterhin kann eine Abrollhilfe an der Sohle hilfreich sein.

Stellt sich hiermit keine Besserung der Beschwerden ein, ist an eine Operation zu denken.

Heutzutage wird über einen kleinen Schnitt eine kleine Kamera und über einen zweiten die Instrumente in das Gelenk eingeführt. Man bezeichnet dies als Gelenkspiegelung oder Arthroskopie. Es lassen sich selbst größere knöcherne Wucherungen gewebeschonend entfernen. Auch das Einsetzen einer Membran, die das Einwachsen von neuen Knorpelzellen fördern kann, ist auf diese Weise möglich. Das Fortschreiten der Arthrose kann damit zwar nicht vollständig beseitigt werden, aber es wird eine deutliche Schmerzverringerung und eine größere Bewegungsfreiheit erreicht.

Ist das obere Sprunggelenk stark zerstört, besteht die Möglichkeit ein künstliches Gelenk zu implantieren. Damit bleibt die Beweglichkeit des oberen Sprunggelenks erhalten. Diese Operation ist technisch eine sehr anspruchsvolle und schwierige Sprunggelenksoperation. Eine Vollbelastung ist nach 6-8 Wochen möglich.

Stellen weder eine Arthroskopie noch ein künstliches Gelenk eine Alterative dar, wird das Sprunggelenk versteift. Man entfernt hier den zerstörten Knorpel aus dem Gelenk, damit das Sprungbein mit dem Schienbein fest verschraubt werden kann. Die Knochenheilung beansprucht dann ca. 6 bis 12 Wochen, bis beide Knochen stabil zusammengewachsen sind. Das Belasten ist dann wieder vollständig möglich. Allerdings kann eine Arthrodese das Gangbild sichtbar verändern, da die natürliche Abrollfunktion nicht mehr gegeben ist.

Kontakt

Dr. med.

Senta Ulrike Jahr

Oberärztin der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie
Fuß und Sprunggelenk

Sekretariat

Gunda Runge


+49 471 182 1245
+49 471 182 1278
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AMEOS Klinikum Am Bürgerpark Bremerhaven
Adresse:
AMEOS Klinikum Am Bürgerpark Bremerhaven
Schiffdorfer Chaussee 29
D-27574 Bremerhaven
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