Medizinproduktesicherheit
Gem. § 6 MPBetrV muss jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ab dem 01.01.2017 einen Beauftragten oder eine Beauftragte für Medizinproduktesicherheit benennen und Kontaktdaten in Form einer Erreichbarkeit per E-Mail auf der Homepage veröffentlichen.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwendenden und Betreibenden
- Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.
Sie erreichen die Kontaktperson für Medizinproduktesicherheit des AMEOS Klinikum Eutin über folgende E-Mail-Adresse: HSO-MPSB@ameos.de