Über uns
Eine wichtige Aufgabe
In der Forensischen Psychiatrie werden psychisch kranke Menschen behandelt, die vom Gericht gemäß §63 Strafgesetzbuch wegen einer Straftat verurteilt wurden, die sie im Zustand der Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen haben.
Neben der zu gewährleistenden Sicherung steht die umfassende psychiatrische Diagnostik und Therapie im Vordergrund.
Ziel ist es, die Patienten durch individuell ausgerichtete psycho- und sozialtherapeutische Maßnahmen wieder in die Gesellschaft zu integrieren und somit die notwendigen Voraussetzungen für ein straffreies Leben zu schaffen.
Nach der Entlassung erfolgt eine ambulante Weiterbehandlung/ Betreuung durch Mitarbeitende der Forensischen Institutsambulanz. Dadurch soll die erreichte Stabilisierung erhalten und einer erneuten Straffälligkeit vorgebeugt werden.