Patienten-ABC
Die im Rahmen Ihrer Krankenhausbehandlung erhobenen Daten werden in einer Krankenakte geführt. Diese wird 30 Jahre aufbewahrt in Krankenhausinformationssystemen automatisiert verarbeitet den gesetzlichen Krankenversicherungen nach § 301 Sozialgesetzbuch V übermittelt Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sämtliche Personen, die Zugang zu den uns anvertrauten personenbezogenen Daten haben, sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur persönlichen Einsichtnahme in Ihre Krankenakte, wobei Ihnen die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht, dagegen können Kopien kostenpflichtig angefordert werden.
Bei der Aufnahme erhalten Eltern und Patienten eine Informationsmappe.
Auf dem Klinikgelände stehen Ihnen kostenfrei Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken sie nur auf den dafür vorgesehenen Flächen.