AMEOS Gruppe

Aufnahme bis Entlassung

Schwerpunktversorger an drei Standorten

Seit März dieses Jahres verläuft eine strukturelle Neuausrichtung der AMEOS Klinika im Salzlandkreis für eine zukunftssichere medizinische Patientenversorgung. Dabei setzt AMEOS auf ein spezialisiertes Versorgungskonzept in der Region, das sich zusätzlich zur Grund- und Regelversorgung auch auf eine stationäre Schwerpunktversorgung an den Standorten Aschersleben, Bernburg und Schönebeck ausrichtet. Darüber hinaus sichert die standortübergreifende Zusammenarbeit aller AMEOS Klinika in Sachsen-Anhalt, u. a. in spezialisierten Zentren, eine individuelle, an die Bedürfnisse und örtlichen Gegebenheiten angepasste Behandlung der Patientinnen und Patienten.

Was benötigen Sie für Ihren stationären Aufenthalt

  • Krankenversicherungskarte
  • Medikamentenplan (evtl. Antikoagulantienausweis)
  • Impfausweis, falls vorhanden Allergiepass
  • evtl. vorhandene Befunde
  • Anschrift und Telefonnummer des nächsten Angehörigen
  • Persönliche Dinge:
  • Pyjama oder Nachthemd
  • Morgenrock, Bademantel oder Trainingsanzug
  • Unterwäsche
  • Haus-oder Turnschuhe mit gutem Halt
  • Toilettenartikel wie Kamm, Zahnbürste, Zahnpasta, Seife, Shampoo....
  • Handtücher, Waschlappen
  • Prothesenträger: Prothesenschale und Pflegemittel
  • Lektüre...

 

 

Jeder Aufenthalt beginnt mit einer Einweisung. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Bei einem Notfall erfolgt die Einweisung über die Notaufnahme. Für diesen Fall können Sie sich in der Regel nicht vorbereiten.

Einweisung über einen Arzt
Die Einweisung über einen Arzt dient in den meisten Fällen einer Behandlung oder einer Abklärung für die Ursachen einer Erkrankung. Dazu wird Ihnen ein Termin für den Beginn der stationären Behandlung mitgeteilt. Dies erfolgt entweder telefonisch oder direkt über unsere Not- und Unfallaufnahme. Mit dem Einweisungsschein melden Sie sich am Aufnahmetag — falls nichts anderes vereinbart wurde — in der Patientenaufnahme. Auf Ihren Aufenthalt sollten Sie sich gut vorbereiten.

Wie melde ich mich an?
Insofern im Vorfeld keine anderen Absprachen getroffen wurden, beginnt der Krankenhausaufenthalt für Sie am Aufnahmetag mit der Anmeldung in der im Eingangsbereich befindlichen Patientenaufnahme. Bitte halten Sie hierfür Ihren Einweisungsschein und die Krankenversichertenkarte bereit.

 

Ihre Aufnahme in unserem Klinikum ist mit einigen Fragen an Sie oder Ihre Angehörigen verbunden. Sollten Sie nicht in der Lage sein, persönlich die erforderlichen Daten in der Patientenaufnahme anzugeben, lassen Sie dies bitte durch Angehörige oder Bekannte erledigen.

Die Daten werden zu Abrechnungszwecken in unserem Computer gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Wir sichern Ihnen zu, dass wir mit Ihren persönlichen Daten, die Sie uns anvertraut haben, gewissenhaft umgehen werden.

Als krankenversicherter Patient Ihrer gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu bemühen. Regelungen zur gesetzlich festgelegten Eigenbeteiligung entnehmen Sie bitte dem Punkt Zuzahlung.

Wir benötigen von Ihnen den Einweisungsschein des Arztes, auf dessen Rat Sie zu uns ins Krankenhaus gekommen sind. Die Krankenkasse/Privatkasse muss sich zu einer Übernahme der Kosten schriftlich bereit erklären. Falls Sie diese Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse/Privatkasse nicht mitbringen, wird sie durch uns beantragt.

  • Für alle Versicherten gilt eine Zuzahlungspflicht von bis zu 28 Tagen je Jahr. Von dieser Zuzahlungspflicht sind Sie befreit wenn:
  • Sie privat krankenversichert sind oder
  • Sie bereits in einem anderen Krankenhaus für das laufende Jahr die vollen 28 Tage bezahlt haben oder
  • Sie unter 18 Jahren sind oder Sie sich zu einer Entbindung bei uns befinden (hier sind der Entbindungstag und die folgenden 6 Tage nicht zuzahlungspflichtig)
  • Sie Beamte oder Beamter sind.

Die Zuzahlung rechnet von Beginn der Krankenhausbehandlung an für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Die Höhe der Zuzahlung beträgt somit maximal 280,00 €.

Für jeden Kalendertag, unabhängig davon wie viele Stunden auf Ihren KH-Aufenthalt entfallen, ist lt. §39 Abs. 4 SGB V eine Zuzahlung zu leisten. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen und an diese weiterzuleiten.
Bei Vorlage einer Zuzahlungsbefreiung seitens der Krankenkasse ist diese Aufforderung gegenstandslos.

Wir möchten Sie bitten, bei Ihrer Entlassung die Eigenbeteiligung bar, per EC-Karte oder als Überweisung zu entrichten.

Zeiten der Zuzahlungsmöglichkeiten 
 

  • Klinikbereich Köthenerstr. 13            
    Patientenaufnahme
    Montag bis Freitag
    7.00 bis 15.00 Uhr
  • Innere Klinik,  Am Gradierwerk 3       
    Haus 2 EG Zimmer 02         
    Frau Voß
    Montag bis Freitag
    9.00 bis 14.00 Uhr  

Ist eine Zahlung bei der Entlassung in unserer Kasse nicht möglich, bitten wir um eine Überweisung innerhalb von 10 Tagen auf das unten angegebene Konto (siehe beigelegter Überweisungsträger).
 
Achten Sie bitte darauf, dass bei Überweisungen als
Zahlungsgrund :Name, Vorname und die folgende Aufnahme-Nr. ......angegeben wird.
Sie erhalten für diese Zuzahlung keine gesonderte Rechnung.

 
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
BLZ:     300 606 01
Konto:  000 103 94 66

Vor Ihrer Entlassung aus dem Klinikum hätten wir gerne von Ihnen gewusst, wie es Ihnen in unserem Krankenhaus gefallen hat. Sagen Sie uns bitte offen Ihre Meinung. So ist es für uns einfacher, gezielt Verbesserungen umzusetzen.

Auf allen Stationen finden Sie dafür einen Fragebogen zur Zufriedenheitsbefragung. Dieser Fragebogen ist so gestaltet, dass Sie die entsprechenden Fragen durch Ankreuzen beantworten können. Selbstverständlich bleiben Sie als Patient anonym. Den ausgefüllten Fragebogen können Sie in die dafür vorgesehenen Patientenbriefkästen einwerfen. Die Auswertung übernimmt unser Qualitätsmanagement. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns, Sie helfen uns durch das Ausfüllen, mehr von Ihren Wünschen zu erfahren und noch besser für unsere zukünftigen Patienten zu sorgen.

Es ist verständlich, dass Sie sich auf den Tag freuen, an dem Sie das Klinikum wieder verlassen können, um in Ihre vertraute Umgebung zurückzukehren. Aber bedenken Sie bitte, dass den Zeitpunkt der Entlassung nur der Arzt festlegen kann. Sie würden unklug handeln, wenn Sie gegen den ärztlichen Rat auf einer vorzeitigen Entlassung bestehen würden. Wir könnten Sie natürlich nicht daran hindern, aber Sie müssten die Verantwortung für die sich daraus eventuell ergebenden Folgen ganz alleine tragen.

Alle erforderlichen Formalitäten, die vor Beendigung Ihres Aufenthaltes bei uns zu erledigen sind, nimmt Ihnen die Stationsschwester ab. Ihr weiterbehandelnder Arzt wird über Ihre Entlassung informiert und erhält einen Arztbericht, aus dem er die vorgenommene Behandlung und die notwendigen weiteren Schritte erfährt.

Ihre Dankbarkeit gegenüber dem Personal können Sie durch ein anerkennendes Wort zum Ausdruck bringen. Bitte beachten Sie, dass Geschenke unser Personal allerdings nicht annehmen darf.

Adresse:
AMEOS Klinikum Schönebeck
Köthener Straße 13
D-39218 Schönebeck
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