Ansprechpersonen
Markus Ingelmann
„Der ANKER“
Ambulant Betreutes Wohnen und
ambulant psychiatrische Pflege
Schützenallee 35-37
31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 102 13 91
Fax +49 5121 102 32 36
Mobil: +49 176 10 50 29 25
ming.psy@hildesheim.ameos.de
Bürozeiten:
Mo bis Fr: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Erstkontakt: Nach einer Verordnung von APP nimmt das ärztliche Personal Kontakt zu unserem Pflegedienst auf. Wir werden umgehend einen Termin mit Ihnen für einen Hausbesuch vereinbaren. Sollte dieser nicht gewünscht sein, kann sich Ihre Bezugspflegekraft sehr gern auch an einem anderen Ort mit Ihnen treffen. Gegebenenfalls kann ein erster Kontakt auch schon direkt in der Praxis stattfinden.
Sollten Sie noch keinen Kontakt zum ärztlichen Personal haben und würden gern zuvor Ihre Fragen an uns stellen, erreichen Sie uns in der Oldekopstr. 14 in Hildesheim oder unter der Telefonnummer +49 5121 103 385.
Wichtige Fragen:
Wer kann die ambulante Begleitung erhalten?
Menschen mit:
- Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis
- manisch-depressiven Erkrankungen
- schweren Depressionen
- Angst- und Panikstörungen
- organisch bedingten psychischen Erkrankungen
- posttraumatischen Belastungsstörungen
- bestimmten Formen von Demenz
Welche Ärzte dürfen verordnen?
APP darf von Fachärzten und Fachärztinnen für Psychiatrie, Neurologie, Nervenheilkunde, Psychotherapeutische Medizin und Ärztlichem Personal mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ verordnet werden. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin darf ebenfalls verordnen, sofern schon eine Diagnose durch ärztliches Personal zeitnah gestellt wurde.
Wer übernimmt die Antragstellung?
Das machen wir sehr gern für Sie. Wir senden die Verordnung, nachdem sie diese unterschrieben haben, direkt an Ihre Krankenkasse.
Welche Kosten entstehen?
Die üblichen Zuzahlungen stellt Ihnen Ihre Krankenkasse in Rechnung.
Wie werde ich begleitet?
Eine erfahrene und weitergebildete Pflegefachkraft nimmt zu Ihnen Kontakt auf. Diese Pflegekraft wird auch Ihre Bezugsperson sein und nur in Fällen von Krankheit, Urlaub oder Notsituationen gewechselt. Sollte die „Chemie“ zwischen Ihnen und der Pflegekraft nicht stimmen, so äußern Sie das bitte zeitnah. Uns ist wichtig, dass Sie sich bei unserer Begleitung wohl fühlen.
Wie lang und wie oft findet die Begleitung statt?
Die grundsätzliche Regelung durch die Kassen sieht vor, dass Sie anfangs maximal 14 Besuche in der Woche für jeweils 45 Minuten erhalten. Die Krankenkassen sprechen von „Einheiten“ - eine Einheit entspricht 45 Min. Es können aber auch zwei Einheiten gebündelt werden, so dass ein Besuch entsprechend zwischen 45 und 90 Min. dauern kann. Sie werden dies individuell mit Ihrer Bezugspflegekraft abstimmen. Die Anzahl der Besuche soll im Laufe der Zeit abnehmen. Insgesamt kann APP über 4 Monate verordnet werden; in Einzelfällen auch länger.
Können Angehörige an den Terminen teilnehmen?
Uns ist es sogar ein Anliegen, dass Angehörige mit an einzelnen Terminen teilnehmen. Allerdings nur, wenn die Menschen, die wir begleiten, dem zustimmen. Wir halten die Einbeziehung von Verwandten, Freunden und Bekannten in den Genesungsprozess für sehr wichtig. In der Regel hilft es Angehörigen, wenn sie ihre Fragen und Ängste äußern dürfen.
Zu welchen Zeiten findet die Begleitung statt?
Die regelmäßigen Kontakte finden in der Regel zwischen 08:00 und 18:00 Uhr statt. Bei akuten Krisen und Notfällen sind wir jeden Tag rund um die Uhr, also 24 Stunden, erreichbar.