Rehabilitation beantragen
Das AMEOS Reha Klinikum Ratzeburg arbeitet mit allen Rentenversicherungsträgern und gesetzlichen und privaten Krankenkassen und nach Rücksprache auch mit anderen Versicherungsträgern zusammen.
Wir sind beihilfefähig entsprechend den Verordnungen der verschiedenen Bundesländer.
Als gesetzlich versicherte Person haben Sie einen Anspruch auf Rehabilitation. Der Auftrag der Rehabilitation ist klar beschrieben: Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten vorzubeugen, entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Gesetzlich geregelt ist es im Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 4 und im SGB VI § 9.
Antrag beim Rentenversicherungsträger
Erster Schritt ist es, dass Sie sich mit Ihren Ärzten oder Mitarbeitern der Sozialberatung über die Möglichkeit einer Rehamaßnahme austauschen. Sobald Sie sich dafür entschieden haben, werden diese für Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Jetzt kommt es darauf an, welcher Rentenversicherungsträger für Sie zuständig ist (das können Sie z.B. bei Ihrer Krankenversicherung erfragen). Denn die einzelnen Rentenversicherungsträger arbeiten nach unterschiedlichen Verfahren. Jeder Kostenträger ist jedoch verpflichtet, einen gestellten Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, was das Antragsverfahren jedoch geringfügig verzögern kann.
Die Formulare zur Beantragung einer Anschlussheilbehandlung oder einer Rehabilitation können Sie oder Ihre Arztpraxis bei Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Versicherungsträger anfordern. Beim Ausfüllen sind Ihnen die Reha-Servicestellen der gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsträger behilflich. Für Fragen oder bei Problemen erreichen Sie unser Belegungsmanagement unter Tel. +49 4541 13 3800 werktags von 09.30 - 12.30 Uhr oder per E-Mail.
Sind Sie über eine private Krankenversicherung abgesichert, gesetzlich oder freiwillig rentenversichert, werden die Kosten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund übernommen, wenn die Maßnahmen eine Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit gewährleisten.
Bei Berufskrankheiten und Unfällen
Berufsgenossenschaften übernehmen Kosten für ambulante, stationäre und Anschlussbehandlungen im Rahmen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten. Dies gilt für privat versicherte Arbeitnehmer und für Selbstständige, die sich in einer Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. Bei Freizeitunfällen übernimmt eine private Unfallversicherung die Kosten für Reha-Maßnahmen im Rahmen der Vertragsbedingungen.
Im Fall der Notwendigkeit eines Rehaaufenthaltes wird stets zuerst geprüft, ob einer der oben genannten Sozialleistungsträger für die Kostenübernahme zuständig ist. Ist dies nicht der Fall, wird die private Krankenversicherung in Anspruch genommen.
Stellen Sie bitte vorab fest, ob Ihre private Krankenversicherung die Leistungen im Rahmen des Versicherungsvertrages abdeckt.
Ihr Arzt / Ihre Ärztin erstellt einen Befundbericht für die medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme oder die Anschlussheilbehandlung. Beides wird, abhängig von der persönlichen Situation und der Ursache der Erkrankung, bei der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung eingereicht.
Antrag an private Krankenversicherung
Die Einreichung bei der privaten Krankenversicherung erfolgt erst dann, wenn keiner der anderen Kostenträger zur Kostenübernahme herangezogen werden kann und der Antrag abgelehnt wird. Erst dann können Leistungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) in Anspruch genommen werden, sofern sie in Ihren Versicherungsvertragsbedingungen enthalten sind. Für Fragen oder bei Problemen erreichen Sie unser Belegungsmanagement unter Tel. +49 4541 13 3800 werktags von 09.30 bis 12.30 Uhr oder per E-Mail.
Medizinische Rehabilitationsbehandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die Festsetzungsstelle sie vorher genehmigt hat.
In fast allen Bundesländern erstellt dafür ein Amtsarzt ein Gutachten: Die Reha muss medizinisch notwendig sein und der Erfolg einer stationäre Rehabilitationsmaßnahme kann nicht durch eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme erreicht werden.
Leistungen der Beihilfe
Die Beihilfe bezuschusst 21 Tage lang Unterkunft und Verpflegung. Beamten stehen Reha-Maßnahmen nur in bestimmten Zeitabständen zu.
Das AMEOS Reha Klinikum Ratzeburg ist beihilfefähig entsprechend der Verordnungen der verschiedenen Bundesländer.
Für Fragen oder bei Problemen erreichen Sie unser Belegungsmanagement unter Tel. +49 4541 13 3800 werktags von 09.30 bis 12.30 Uhr oder per E-Mail.
Sie wollen eine Reha in der Rehabilitationsklinik für pflegende Angehörige beantragen?
Sie sind nicht berufstätig
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin über Ihren Wunsch, eine psychosomatische Rehabilitation für pflegende Angehörige zu absolvieren oder eine stationäre medizinische Vorsorge gemäß § 23 Absatz 4 SGB V für psychosomatische / psychovegetative Erkrankungen durchzuführen.
Dabei ist auch zu prüfen, ob Sie die Voraussetzung für eine Rehabilitation oder eine stationär medizinische Vorsorge erfüllen. Gegebenenfalls sind in diesem Zusammenhang für die Antragstellung notwendige Untersuchungen durchzu führen.
Anschließend wird ein Antrag zur Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme gestellt. Gerne können Sie für Ihre Hausarztpraxis unsere Arzt-Informationsmappe anfordern (Tel. 04541 13-3800), die Sie bei Ihrem nächsten Arzttermin einfach überreichen können.
Sie sind berufsstätig
Berufstätige finden die Antragsformulare im Downloadbereich der Deutschen Rentenversicherung
Für alle Antragsteller gilt:
Sobald Ihr Antrag bewilligt worden ist, erhalten Sie von Ihrem Kostenträger eine Kostenzusage. Informieren Sie uns anschließend umgehend, damit wir Sie in der Rehabilitationsklinik für pflegende Angehörige so schnell wie möglich aufnehmen können. Für Fragen oder bei Problemen erreichen Sie unser Belegungsmanagement unter Tel. +49 4541 13 3800 werktags von 09.30 bis 12.30 Uhr oder per E-Mail.